Werbeagenturen sollen kreative Spitzenleistungen für ihre Auftraggeber erbringen, ohne dabei Rechte Dritter zu verletzen. Aus Zeit- und Geldmangel wird dabei oftmals die notwendige rechtliche Prüfung der
Corporate-Communications -Projekte missachtet.
Kommunikationsagenturen, Unternehmenskommunikationen und die gesamte Kommunikationsberatung geraten dann schnell in eine Sackgasse, da es zu Rechtsverletzungen anderer Marktteilnehmer kommt.
Anzeigen, Banner, Broschüren, Werbemitteln und ganze Videoproduktion müssen dann eingestampft werden, wenn zu Verletzungen von Urheberrechten, Markenrechten und Wettbewerbsrechten kommt.
In der Regel werden die Agenturen ini Haftung genommen, nicht die Auftraggeber. Es folgt eine Abmahnung oder direkt eine einstweilige Verfügung, was in der Praxis mit erheblichen Kosten verbunden ist.
Folgende Kernbereiche der Werbeagenturen sind besonders anfällig für die Begehung von Schutzrechtsverletzungen:
- Public Relations,
- Corporate Publishing
- Digital Communication
- Corporate Design
- Consulting
- Art-Direktion
- Gestaltung
- Produktionsabwicklung
- Social Sponsorings
- App-Entwicklung
- Kommunikations- und Multimediadesign
- Layout
- Marketing
Wir raten den Agenturen daher dringend an, die Projekte ihrer Auftraggeber stets vor der Realisierung rechtlich prüfen zu lassen. Die hierbei anfallenden Anwaltskosten sind um ein Vielfaches geringer als die Kosten, die bei einer Verletzung fremden geistigen Eigentums entstehen.
Über Karsten Gulden
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht